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mechanische Rechte

Begriff zur Bezeichnung des regelmäßig an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergebenen Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht von Werken der Musik auf Schallplatten und sonstigen Tonträgern (vgl. auch Zwangslizenz 2).

 

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