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Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte auf dem Gebiet der Musik in der Bundesrep. D., Sitz in Berlin, Bonn und München. Zugunsten der GEMA spricht aufgrund weltweit abgeschlossener Wahrnehmungsverträge eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie für alle Berechtigten tätig wird. Ferner gewährt die Rechtsprechung jedenfalls bei der Verletzung unkörperlicher Verwertungsrechte als Schadensersatz die doppelte Gebühr nach den GEMA-Tarifen.

 

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