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Maklerordnung

Vorschriften bzgl. Organisation und Aufgabenbereich der Kursmaklerkammer, z. B. Aufsichtsbefugnisse, Verteilung der Geschäfte unter den Maklern, Überwachung der Kursfeststellung, Schlichtungsbefugnisse bei Streitigkeiten, Wahl des Vorstands durch die Kursmaklerkammer. Maklerordnung variiert von Börse zu Börse. Sie wird von der zuständigen Landesregierung erlassen.

 

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