Form des Lohnabrechnungsbelegs (Lohnbuchführung), der dem Arbeitnehmer nach § 41 b EStG und R 135/136 LStR 1996 auszuhändigen ist; fällt in der Lohndurchschreibebuchführung als Durchschrift der Eintragung auf dem Lohnkonto oder der Lohnliste an. Bei maschineller Ausschreibung ist das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 13. 2. 1990 zu beachten. Die Finanzämter stellen Vordrucke zur Verfügung.