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Liquidationskasse
Abwicklungsstelle für Termingeschäfte; meist in Form einer AG von den im Liquidationsverein zusammengeschlossenen Banken zur Durchführung der Liquidation gegründet. 1. Im Warenterminhandel, wo die Liquidationskasse zuerst entstanden, schaltet sich die Liquidationskasse vielfach als Selbstkontrahent ein. An den Warenbörsen sind deshalb die Liquidationskasse bestehengeblieben. - 2. Die Liquidationskasse für Effektentermingeschäfte wurden nach dem Verbot des Effektenterminhandels 1931 aufgelöst. Seit 1970 haben die Liquidationskasse als Gewährträger bei Optionsgeschäften wieder Bedeutung erlangt. Sie garantieren die Erfüllung der abgeschlossenen Geschäfte, da sie notfalls selbst für säumige oder leistungsunfähige Partner als Kontrahenten eintreten. Mit der Aufnahme des Aktienoptionshandels an der Deutschen Terminbörse im Jahre 1990 und der dadurch verursachten sukzessiven Austrocknung des börsenmäßigen Optionshandels im Rahmen des Freiverkehrs zunehmender Bedeutungsverlust.
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