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Lieferbarkeitsbescheinigung
Affidavit. 1. Begriff: Schriftliche Bescheinigung, daß ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben ist und allen Anforderungen eines börsenfähigen Wertpapiers (lieferbares Wertpapier) genügt. - 2. Bedeutung: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auf besondere Anordnung der westlichen Alliierten und des Deutschen Finanzrats nur solche Wertpapiere als lieferbar behandelt, für die von einem durch die zuständige Landeszentralbank hierzu ermächtigten Kreditinstitut eine Lieferbarkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Inzwischen wurden die L.-Stücke überwiegend in DM-Aktien umgetauscht. Seit 1956 werden Lieferbarkeitsbescheinigung nur noch unter besonderen Umständen ausgestellt.
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