|
|
Kundendienst
1. Begriff: Dienste eines Herstellers oder Händlers, die er seinen Abnehmern vor dem Kauf (Pre-Sales-Service), kaufbegleitend (episodenbegleitende Dienstleistungen) oder nach dem Kauf (After-Sales-Service) erbringt. - 2. Zweck ist die Gewinnung von Dauerkunden. - 3. Formen: a) nicht warengebundener Kundendienst wie z. B. Kindergärten in Warenhäusern, Besorgung von Theaterkarten durch den Hotelportier u. ä.; b) warengebundener Kundendienst wie z. B. Abhol- und Auslieferdienste, Produktdemonstrationen, Montage, Installation, Schulungen über Gebrauch und Bedienung einer Maschine u. a.; c) technischer Kundendienst wie z. B. Installation, Montage u. ä.; d) kaufmännischer Kundendienst wie z. B. kaufmännische Beratung, Bestelldienst, Umtauschrecht u. ä.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|