Sonderbelastung der im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz), aufgrund verkehrs-, energie- und umweltpolitischer Ziele erhoben. - 1. Kraftfahrzeugsteuer: Steuer auf die Haltung eines Kfz; im wesentlichen durch die Kosten der Bereitstellung öffentlicher Straßen begründet. Wegen der fehlenden unmittelbaren Zweckbindung eine echte Steuer. - 2. Mineralölsteuer: Seit 1930 neben der Kfz-Steuer erhoben; sie wird u. a. für den Straßenbau verwendet. - 3. Die verschiedenen Reformabsichten, z. B. die Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer zu integrieren, statt der Hubraumbesteuerung eine Gewichtsbesteuerung, eine PS-Besteuerung oder eine Besteuerung nach der Schadstoffemission einzuführen, oder die Kraftfahrzeugbesteuerung gleich beim Erwerb des Kraftfahrzeugs durch eine Kaufsteuer zu regeln, möglichst auch den verwaltungsaufwendigen Steuereinzug durch Übergang zum Plakettenverfahren zu rationalisieren, wurden bisher nicht verwirklicht.