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Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen

Förderung zwischenbetrieblicher Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen bei allen Betriebsfunktionen durch Zulassung von Vereinbarungen (Mittelstandskartell) seitens des Bundeskartellamtes (§ 5 b GWB). Vereinbarungen mit dem Ziel der Spezialisierung sind ausgeschlossen. - Vgl. auch Kartellrecht.

 

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