1. Die Feststellung (Vorschreibung) der Konten zur Buchung eines Geschäftsvorfalls. Die Vorkontierung mit Angabe der zur Buchung benötigten Konten auf dem Buchungsbeleg erfolgt i. a. durch den Buchführungsleiter, gewöhnlich mittels Stempels, der leere Räume für die Eintragung der Konten vorsieht. Kontierung erleichtert die Buchungsdurchführung und gewährleistet die Gleichmäßigkeit bei der Buchung gleichartiger Fälle. - 2. Eine Kontierung erfolgt ferner bei der betrieblichen Uraufschreibung, d. h. bei der zahlen- und mengenmäßigen Erfassung der Lagerbestände, der Zwischenprodukte, des Maschinenbelags, der Fremdware etc. in Inventurlisten.