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Konkursdividende

Konkursquote (mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. 1. 1999: Insolvenzdividende), der vom Konkursverwalter auf die Forderungen der Konkursgläubiger nach Verwertung der Konkursmasse ausgeschüttete Prozentsatz. In jüngster Zeit erhalten die nicht bevorrechtigten Gläubiger wegen des weitgehenden Vorrechtes des Fiskus oft keine oder nur eine niedrige Konkursdividende - Bei Abschlagsverteilungen bestimmt der Konkursverwalter (oder auf seinen Antrag ggf. der Gläubigerausschuß) die Höhe der Konkursdividende (§ 159 KO, ab 1. 1. 1999: § 195 InsO). Über die voraussichtliche Höhe der Konkursdividende erhalten die Gläubiger meist schon in der ersten Gläubigerversammlung einen Überblick.

 

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