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Konjunkturzuschlag

konjunkturdämpfende Maßnahme (Konjunkturpolitik). Im Konjunkturaufschwung wird ein Teil des steuerpflichtigen Einkommens abgeschöpft und bei der Deutschen Bundesbank stillgelegt; im Konjunkturabschwung soll der Konjunkturzuschlag zurückgezahlt werden.

 

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