Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kommissionstratte

Kommissionswechsel. 1. Begriff: Für Rechnung eines Dritten gezogener Wechsel (Art. 3 III WG). Beispiel: Im Remboursgeschäft zieht der Exporteur für Rechnung des ausländischen Käufers auf dessen Bank (die dem Käufer eine entsprechende Kreditzusage gegeben hat). - 2. Haftung des Ausstellers wird dadurch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die Deckungsklausel ("und stellen ihn auf Rechnung des N.N."), die das der Wechselziehung zugrunde liegende Rechtsverhältnis kennzeichnet, ist wechselrechtlich ohne Bedeutung; der Aussteller haftet trotz des Vermerkes.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kommissionshandel
Kommissionsvertreter

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Übertrag | Arbeitsnachfrage | swingline facility | ursprüngliche Kostenarten | Dilemmastrukturen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum