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Kassenbuch

Grundbuch der italienischen Buchführung, in Kontoform geführt. Durch Einstellen des jeweiligen Bargeldbestandes am Beginn eines Tages oder eines Wirtschaftsabschnitts weist das Kassenbuch gleichzeitig durch Aufaddieren der Kasseneinnahmen und Ausgaben und Saldieren den jeweiligen Kassenbestand nach und erfüllt auf diese Weise die Aufgaben eines Hilfsbuchs mit. Falls Kassenbuch nicht geführt wird, ist Kassenkladde erforderlich, aus der Übertragung ins Journal erfolgt. Zum Festhalten der Wareneinnahmen und -ausgaben genügen auch Lochkarten, Lochstreifen, Magnetbänder oder -platten, Disketten u. ä. (vgl. Buchführung VI 4).

 

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