|
|
Kapitalprofit
Begriff der Wirtschaftstheorie, der zumeist synonym mit dem Profitbegriff der Klassiker und (bei Ausschaltung des Unternehmerlohns) mit dem ursprünglichen Kapitalzins bei Böhm-Bawerk gebraucht wird. Der Ausdruck Kapitalprofit wird i. a. dann verwandt, wenn Unternehmerfunktion und Kapitalbesitz in einer Person vereinigt sind (Unternehmerkapitalisten, z. B. bei den Klassikern); sind sie auf zwei Personen verteilt, so bezieht der Kapitalbesitzer den Leihzins, der Unternehmer Unternehmerlohn plus Unternehmergewinn.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|