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Kapazitätsmessung
nach D. Hahn, G. Laßmann und R. Steffen, die Bestimmung der quantitativen und qualitativen Kapazität eines Potentialfaktors bzw. eines Potentialfaktorsystems. Die Kapazitätsmessung erfolgt für Produktionsanlagen mit aktiver Beteiligung am Produktionsprozeß durch Ermittlung von Output- oder Prozeßgrößen bezogen auf eine bestimmte Periode. Outputgrößen sind z. B. Stückzahlen, Masse (Tonnen, Kilogramm), Volumen (Kubikmeter, Liter), Fläche, Länge. Prozeßgrößen sind z. B. Maschinenstunden, Fertigungsstunden, Materialdurchsatz. Von der Dimension her wird jede Kapazitätsmessung durch eine Mengen- und eine Zeitkomponente bestimmt:
Kann ein Potentialfaktor bzw. ein Potentialfaktorsystem mehrere Produktarten realisieren, d. h. ist die qualitative Kapazität größer als eins, gibt es bei der Kapazitätsmessung insoweit Probleme, als es so viele Formen der quantitativen Kapazität gibt, wie es unterschiedliche Produktarten gibt. Die quantitative Kapazität wird dann alternativ gemessen durch die jeweils maximal herstellbare Menge einer jeden Produktart. Hier werden Umrüstzeiten vernachlässigt, die durch Produktartenwechsel entstehen können. Bei Vorliegen eines heterogenen Produktionsprogramms erfolgt die Kapazitätsmessung hilfsweise mit Prozeßgrößen, i. d. R. mit max. verfügbaren Produktionsstunden je Potentialfaktor bzw. Potentialfaktorsystem. Als Bezugsperiode für die Kapazitätsmessung wird die Kalenderzeit in Form von Tagen, Wochen, Dekaden, Monaten, Quartalen und/oder Jahren herangezogen.
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