Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kammer für Baulandsachen

Kammer des Landgerichts, die in der Besetzung mit drei Richtern des Landgerichts und zwei Richtern des Verwaltungsgerichts in einem besonderen Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen bestimmte Verwaltungsakte nach dem Baugesetzbuch entscheidet (§§ 217-232 BauGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kammer
Kammer für Handelssachen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kontoauszugsdrucker (KAD) | Konsequenzeffekt | Ausbildungsstätte | Spracherkennung | Profilverfahren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum