Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Jugendstrafe

schwerste Strafe im Jugendstrafrecht; auszusprechen, wenn wegen der in der Tat hervorgetretenen schädlichen Neigungen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wegen der Schwere der Schuld. - Dauer: Sechs Monate bis fünf Jahre, bei Verbrechen bis zehn Jahre. - Vollzug in Jugendstrafanstalten durch erzieherisch befähigte Beamte unter besonderen auf den Erziehungszweck ausgerichteten Gesichtspunkten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Jugendschutzgesetz
Jugendstrafrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bevölkerungswachstum | Außenwerbung | Wechselrechnung | positive Reaktion | Kurve
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum