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Jubilarehrung
1. Ehrung der Mitarbeiter, die einem Unternehmen ununterbrochen (bzw. mit geringen Unterbrechungen) 25, 40 oder 50 Jahre angehört haben, die entweder am Jubiläumstag selbst oder in einer für alle gemeinsam veranstalteten Feier stattfindet. - 2. Anläßlich der Jubilarehrung wird den Jubilaren i. d. R. eine Ehrenurkunde der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ein Ehrengeschenk des Unternehmens überreicht, häufig außerdem ein Geldgeschenk (nach der Dauer der Firmenzugehörigkeit gestaffelt). Statt Bargeld können Sparkassenbücher oder Sachpreise überreicht werden - oft Waren der eigenen Produktion. Auch Sondervergünstigungen (zusätzlicher Urlaub, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfalle u. ä.) werden eingeräumt. - Steuerliche Behandlung: Vgl. Jubiläumszuwendungen.
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