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Interventionspunkte

in einem System fixer Wechselkurs die fixierten Grenzen der Bandbreite um die Kaufkraftparität, bei deren Erreichen die Zentralbank verpflichtet ist, durch Devisenkäufe bzw. -verkäufe den Wechselkurs innerhalb der Bandbreite zu halten (Interventionspflicht).

 

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  Weitere Begriffe : aufschiebende Bedingung | Rechnungslegung | Paritätstabelle | Solidarhaftung | Zwischenverfügung
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