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Interventionspflicht

Verpflichtung der Zentralbank im System fixer Wechselkurse, durch Devisenkäufe bzw. -verkäufe am Devisenmarkt einzugreifen (zu intervenieren), wenn der Wechselkurs am Markt von der administrativ festgelegten Kaufkraftparität abweicht bzw. die Grenzen der Bandbreite um die Parität (Interventionspunkte) erreicht. - Im System flexibler Wechselkurse besteht keine Interventionspflicht der Zentralbank.

 

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