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Inhaberhypothek

Hypothek zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann (§§ 1187-1189 BGB). - Die Inhaberhypothek ist kraft Gesetzes Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist, um das Auseinanderfallen von persönlichem und dinglichem Anspruch zu vermeiden. Das Papier (z. B. der Wechsel) hat für den Inhaber ähnliche Bedeutung wie der Hypothekenbrief bei der Hypothek. - Die Inhaberhypothek geht durch Übertragung des Papiers auf den Erwerber über. - Die Inhaberhypothek kann auch als Höchstbetragshypothek bestellt werden.

 

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