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Holzverarbeitung

Teil des Verbrauchsgüter produzierenden Gewerbes, Sägewerken und Holzbearbeitung nachgeschalteter Wirtschaftszweig der Holzindustrie, dessen Herstellungsprogramm alle Gegenstände aus Holz (ausgenommen Spiel- und Schmuckwaren, Musikinstrumente und Sportartikel) umfaßt, insbes. Bauwerke aus Holz, Möbel, Holzwaren, Verpackungsmittel (Kisten, Fässer, Verschläge), Haus- und Küchengeräte u. a. m. - Nach der VO zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub vom 18. 12. 1975 (BGBl I 3133) sind Anlagen zur Bearbeitung oder Verarbeitung von Holz oder Holzwerkstoffen bei ihrer Errichtung mit Abluftreinigungsanlagen auszurüsten. Holzstaub und Späne sind in geschlossenen Räumen zu lagern. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

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