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Haushaltsreform

im Zusammenhang mit der Finanzreform 1967/69 vorgenommene Gesetzesänderungen, durch die das bis dahin für die Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern im wesentlichen gültige Haushaltsrecht der Weimarer Demokratie (Reichshaushaltsordnung vom 31. 12. 1922) abgelöst wurde. Insbes. fand die stabilisierungspolitische Haushaltsfunktion (politische Programmfunktion) Berücksichtigung, wurde die Rechtseinheit in Bund und Ländern gesichert und eine mehrjährige Finanzplanung eingeführt. - Die Änderungen des GG vom 6. 7. 1967 und vom 12. 5. 1969 schufen die Voraussetzungen für weitere gesetzliche Regelungen: das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) vom 19. 8. 1969 (BGBl I 1273); die Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 19. 8. 1969 (BGBl I 1284); die der BHO weitgehend analog formulierten Landeshaushaltsordnungen (LHO) der einzelnen Bundesländer, verabschiedet in den Jahren 1970 bis 1978; und die dem geänderten Haushaltsrecht von Bund und Ländern angepaßten, in den einzelnen Bundesländern nur geringfügig voneinander abweichenden Neufassungen der Gemeindehaushaltsverordnungen der Bundesländer, in Kraft getreten 1974/75.

 

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