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Gleichungsrestriktion
Gleichung. 1. Begriff: Als Gleichung formulierte Restriktion: f(x1, x2, ..., xn) = 0, d. h. für die Variablen x1, x2, ..., xn sind nur solche Vektoren (x1*, x2*, ..., xn*) von Zahlen x1*, x2*, ..., xn* zugelassen, bei denen f(x1*, x2*, ..., xn*) genau den Wert 0 annimmt. - Gegensatz: Ungleichungsrestriktion. - 2. Äquivalente Formulierung: In einem Restriktionssystem läßt sich eine Gleichungsrestriktion durch das System von Ungleichungsrestriktionen ersetzen:
Dadurch ändert sich die Lösungsmenge des Restriktionssystems nicht. - 3. Sonderformen: lineare Gleichungsrestriktion, Nullgleichung, Widerspruchsgleichung. - Vgl. auch Gleichungsrestriktionssystem.
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