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Ungleichungsrestriktion

Ungleichung. 1. Begriff: Restriktion eines der Typen:
Ungleichungsrestriktion des Typs (1) und (2) werden als schwache U., die des Typs (3) und (4) als starke Ungleichungsrestriktion bezeichnet. - Gegensatz: Gleichungsrestriktion. - 2. Äquivalente Formulierungen: a) In einem Restriktionssystem läßt sich jede Ungleichungsrestriktion des Typs (1) bzw. (2) durch folgende Formulierungen ersetzen:
dadurch ändert sich die Lösungsmenge des Restriktionssystems nicht. - b) Ungleichungsrestriktion des Typs (3) bzw. (4) lassen sich entsprechend ersetzen durch:
dabei kann im Rahmen der Rechengenauigkeit beliebig klein gewählt werden. - 3. Sonderform: lineare Ungleichungsrestriktion, Nichtnegativitätsrestriktion. - Vgl. auch Ungleichungsrestriktionssystem.

 

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