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gewerblicher Rechtsschutz

befaßt sich i. e. S. mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). I. w. S zählen dazu auch das Urheberrecht und der unlautere Wettbewerb.

 

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