Form der Garantie. Die Gewährleistungsgarantie sichert den Garantienehmer (Begünstigter) für den Fall ab, daß der Garantieauftraggeber (Lieferer, Verkäufer) seinen vertraglichen Gewährleistungspflichten nicht nachkommt. Durch die Gewährleistungsgarantie wird i. d. R. eine Liefer- und Leistungsgarantie abgelöst.