|
|
Gesundheitsattest
I. Sozialrecht: Vgl. Attest.
II. Außenhandel: Amtliche Bescheinigung für Importgüter, die besagt, daß die Güter frei von Krankheiten sind bzw. daß sie aus unverseuchten Gebieten kommen. Gesundheitsattest wird von vielen Staaten verlangt bei der Einfuhr a) von Pflanzen und Tieren, b) von bestimmten pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln und anderen Erzeugnissen, besonders häufig für Fett, Fleisch und Fleischerzeugnisse, um die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|