Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gesellenbrief

eine von der Handwerksinnung dem bisherigen Auszubildenden ausgehändigte Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Ausbildungsabschlußprüfung i. d. R. anläßlich einer besonderen Los- oder Freisprechungsfeier.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geselle
Gesellenprüfung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Effizienz der Organisation | allgemeine Geschäftsunkosten | Aufsichtsrat | Münzregal | Handelspanel
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum