Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gesamtstrafe

Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe bei Verurteilung wegen mehrerer Taten, die gleichzeitig abgeurteilt werden (§ 53 StGB). Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen; sie darf bei zeitiger Freiheitsstrafe 15 Jahre und bei Geldstrafe 720 Tagessätze nicht überschreiten (§ 54 II StGB). Wird eine vor der früheren Verurteilung begangene Tat später abgeurteilt, so ist nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden (§ 55 StGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Gesamtumsatz

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : gegabelte Befragung | Beleihungssatz | Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst | Arbeitspapiere | Rechenzentrum
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum