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Gemeinschaftsunterkunft
bauliche Anlage oder Teil einer baulichen Anlage, deren Unterkunfts- oder Nebenräume von mehreren Arbeitnehmern gemeinschaftlich benutzt werden oder dazu bestimmt sind, von mehreren Arbeitnehmern gemeinschaftlich benutzt zu werden (§ 120 c GewO). - Vgl. auch Unterkünfte.
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