Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gefolgschaft

arbeitsrechtliche Bezeichnung aus den Jahren 1933 bis 1945: Eine aus ideologischen Gründen eingeführte Verbrämung des Begriffs Belegschaft durch Appell an ein in der Industriegesellschaft weder wirtschaftlich noch soziologisch mögliches germanisches Treueverhältnis zwischen Angestellten, Arbeitern und Betriebsführung. - Heute ist der Gedanke einer Partnerschaft (Sozialpartner), wie er im Arbeitsrecht der Bundesrep. D. verankert ist, ein für die Marktwirtschaft zentraler Grundsatz.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Gefängnis
gefühlsbetonte Werbung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : UNCTAD | Mikrocomputer | Flurbuch | Deutsche Gesellschaft für Operations Research e V (DGOR) | Verfahren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum