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Funktionsintegration

1. Begriff: a) I. w. S.: Integration mehrerer Funktionen an einem betrieblichen Arbeitsplatz. - b) I. e. S.: (1) Integration (aus Sicht der Elektronischen Datenverarbeitung) der früher getrennten Funktionen Datenerfassung, Sachbearbeitung und Datenverarbeitung; (2) Integration mehrerer betriebswirtschaftlicher Teilfunktionen an einem Arbeitsplatz (z. B. Teile von Vorgangsketten). - 2. Voraussetzung: Datenintegration, Dialogbetrieb.

 

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