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Freihalteinteresse

Begriff des Marken- und Kennzeichenrechts; bezeichnet das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung von Begriffen des allgemeinen Sprachgebrauchs. Das Freihalteinteresse wird daher bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Kennzeichen berücksichtigt, die aus Beschaffenheitsangaben, beschreibenden Angaben, Sachangaben, Orts- und Tätigkeitsangaben u.ä. gebildet werden, ferner bei Kennzeichen, die nicht von Hause aus schutzfähig sind, wohl aber durch Erlangung von Verkehrsgeltung schutzfähig werden können, indem entprechend höhe Anforderung an den Grad der Verkehrsgeltung gestellt werden. Zu Abwandlungen von Fachbegriffen vgl. Beschaffenheitsangaben. Der Schutzbereich von Kennzeichnungsrechten, die mit Angaben gebildet sind, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, wird entsprechend eng bemessen (geschäftliche Bezeichnungen, Marke).

 

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