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Finanzbericht
vom Bundesminister der Finanzen zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans jährlich vorgelegte umfangreiche Schrift, in der die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des eingebrachten Bundeshaushaltsplans erläutert werden. Der Finanzbericht hat sich aus den "Allgemeinen Vorbemerkungen" der Bundeshaushaltspläne seit 1949 entwickelt; die Herausgabe unter der Bezeichnung "Finanzbericht" erfolgt seit 1961. - Auf der Ebene der Bundesländer sind die Berichtspflichten bei der Haushaltseinbringung unterschiedlich; meist wird der Finanzbericht mündlich im Rahmen der Haushaltsrede des Länderfinanzministers erstattet.
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