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externe Datenbank
1. Begriff: Eine Datenbank, deren Inanspruchnahme externen Interessenten, die i. d. R. auch räumlich entfernt sind, vom Betreiber (i. a. gegen Entgelt) eingeräumt wird. - 2. Formen: a) Faktendatenbanken, z. B. über Wertpapiernotierungen, statistische Daten und Zeitreihen; bibliographische Datenbanken (zur Auffindung von Literaturstellen o. ä.); Volltextdatenbanken, die den vollständigen Text einer Quelle zur Verfügung stellen. - b) Nach der inhaltlichen Orientierung: Branchendienste (z. B. im Finanz- und Bankensektor) und allgemeine Informationsdienste. - 3. Zugang: Über Netze und Übertragungsdienste (z. B. DATEX-P, T-Online, ISDN). Bekannte Beispiele: Juris, Patentdatenbank Genios, Steuerrechtsbank der DATEV.
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