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Exequatur

die formelle Bestätigung einer Regierung, mit der dem Konsul eines fremden Staates genehmigt wird, im Zuständigkeitsgebiet dieser Regierung oder für ein genau abgegrenztes Teilgebiet seine beratende Tätigkeit auszuüben. Je nach der räumlichen Ausdehnung und sachlichen Abgrenzung seiner Zuständigkeit wird das Konsulat als Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat oder Konsularagentur bezeichnet.

 

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