neue europäische Währungseinheit, die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht ab 1.1.1999 in Europa in Ländern, die die festgelegten Kriterien erfüllen, eingeführt werden soll. Die endgültige Auswahl der Teilnehmerstaaten durch den EU-Ministerrat nach den Konvergenzkriterien soll auf Basis der Daten 1997 in 1998 erfolgen. - Konvergenzkriterien (teilweise umstritten!) sind: (1) Preisstabilität: Die Inflationsrate des Mitgliedstaats darf im letzten Jahr vor dem Beitritt nicht mehr als 1,5 % über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. (2) Haushaltsdisziplin: (a) die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte des Beitrittskandidaten darf maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten, (b) der öffentliche Schuldenstand darf insgesamt 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. (3) Wechselkurse: Wechselkursstabilität gilt als gegeben, wenn das Mitglied am bisherigen Europäischen Währungssystem (EWS) ohne Anpassungsprobleme teilgenommen hat. (4) Zinsen: Die Kapitalmarktzinsen der Teilnehmerstaaten dürfen im Jahr vor Eintritt in die Währungsunion nicht mehr als zwei Prozent über dem durchschnittlichen Zinsniveau (der langfristigen Staatsanleihen oder vergleichbarer Wertpapiere) der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. - E.-Noten und -Münzen sollen zum 1.1.2002 eingeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Umstellung aller Bankkonten auf den Euro erfolgen. Die bisherigen Zahlungsmittel der beitretenden Länder werden ab Juli 2002 ungültig.