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Euro-PCT-Anmeldung

Erfindungen können nicht nur bei den nationalen Patentämtern und dem Europäischen Patentamt (EPA), sondern auch international angemeldet werden (Patentanmeldung, Patent Cooperation Treaty (PCT)). Der PCT stellt nationale und regionale Patente gleich und versteht unter regionalen Patenten insbes. das europäische Patent (Art. 2 iv, x, Art. 4 I ii). Das Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) enthält in Art. 150 f. Vorschriften über das Zusammenwirken mit dem PCT. Soweit eine internationale Anmeldung nach Art. 11 III PCT die Wirkung einer ordnungsgemäßen nationalen Anmeldung hat, hat sie über Art. 45 PCT auch die Wirkung einer vorschriftsmäßigen europäischen Patentanmeldung für die in der Anmeldung bestimmten EPÜ-Staaten (Art. 150 III EPÜ, sog. Euro-PCT-Anmeldung).

 

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