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Erzeugergemeinschaften

Zusammenschlüsse von Inhabern land- oder fischwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Näheres im Marktstrukturgesetz i. d. F. vom 26. 9. 1990 (BGBl I 2134) m. spät. Änd. Nach Anerkennung durch die zuständige Behörde können Erzeugergemeinschaften staatlich gefördert werden.

 

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