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Erbschaft

den Erben eines Verstorbenen durch Erbfall aus dem Nachlaß zugewachsenes Vermögen; vgl. auch Erwerb von Todes wegen. - Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer. - Einkommen- und körperschaftsteuerliche Behandlung: Vgl. einmalige Vermögensanfälle.

 

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