1. Begriff: Programm (Schrittfolge) zur Lösung von Routineentscheidungen. Durch ein Entscheidungsprogramm wird der Entscheidungsablauf vorab in allen Einzelschritten festgelegt, so daß nach dem Eintreffen einer entsprechenden Anregungsinformation (Stimulus) das Entscheidungsprogramm aufgerufen wird und selbsttätig abläuft. - 2. Arten: a) Objektivierte E.: personenunabhängig; entweder als Computerprogramme oder als organisatorische Handlungsanweisungen (z. B. detaillierte Regelungen in Handbüchern) formuliert. b) Kognitive E.: personengebunden; sie steuern das Routineverhalten von Individuen. - Vgl. auch Entscheidungstabellen, programmierbare Entscheidungen, Entscheidungsverhalten.