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Eisenbahn-Tarif

Zusammenstellung sämtlicher für den Beförderungsvertrag im Bahnverkehr festgesetzter oder genehmigter Bedingungen, die veröffentlicht und gleichmäßig gegenüber allen Interessenten angewandt werden müssen; neben Annahmepflicht, Transportzwang u. ä. vor allem die von der Bahn für ihre Leistungen geforderten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. - Getrennte Tarifsysteme je nach Beförderung von Personen, Gütern oder Tieren. - Bei Festlegung von Tarifen für den Bereich von mehr als einer Eisenbahn sind zu unterscheiden: a) Lokal- oder Binnentarif (etwa einer nichtbundeseigenen Eisenbahn); b) Wechseltarif, als "direkter Tarif" im Wechselverkehr zweier aneinander stoßender Bahnen, meist ermäßigt gegenüber der Summe von Lokalfrachtsätzen; c) gebrochener Verkehr bei Übergang des Beförderungsgutes vom Gebiet einer Bahnverwaltung zur anderen, wenn jede nach Lokaltarif abfertigt.

 

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