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Beförderungsentgelt
für eine Beförderungsleistung zu entrichtender Preis. Sofern das Beförderungsentgelt nicht frei ausgehandelt werden kann, erfolgt die Bemessung gem. einem festgelegten Tarif. Durch das Inkrafttreten des Tarifaufhebungsgesetzes zum 1.1.1994 sind allerdings die meisten Preise im binnenländischen Güterverkehr frei aushandelbar.
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