einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
Haager einheitliches Kaufgesetz, Gesetz zur Regelung sowohl des Zustandekommens von Kaufverträgen als auch der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie der Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Käufer bzw. Verkäufer die ihm obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Das EKG stellt in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung seit dem 16.4.1974 in der Bundesrep. D. verbindliches Recht dar, dem sich z. T. mit spezifischen Modifikationen bzw. Ergänzungen auch die anderen Mitgliedstaaten angeschlossen haben.