wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Erleichterung der Abwicklung von Inkassogeschäften ausgearbeitet. Es handelt sich um die Festlegung von Regeln, die bei Gelten der Richtlinien für alle am Inkassogeschäft Beteiligten bindend sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder sie nationalen Geschäften entgegenstehen. Die derzeit geltende Fassung ist 1979 in Kraft getreten.