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eheliches Kind
Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. Ein Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Mann empfangen hat (§ 1591 BGB). - Anders: nichteheliches Kind.
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