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EG-DAT

formularlose Beantragung von Einfuhrgenehmigungen im Wege der Datenübertragung; eingeführt durch das Bundesamt für Wirtschaft (BAW). Der Importeur übermittelt - im Unterschied zum konventionellen Antragsverfahren - über das Telefonnetz der Deutschen Bundespost dem BAW-Rechenzentrum einen EDV-Antragssatz. Nach BAW-Überprüfung und Rückübermittlung an den Antragsteller auf dem gleichen Weg kann der zu diesem EG-DAT-Verfahren zugelassene Anwender i. d. R. nach zwei Tagen über die Ware verfügen.

 

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