Europaeinheitliche Artikelnummer, für den Nahrungsmittelbereich international genormte Schnittstelle zwischen der artikelbezogenen Datenverarbeitung der verschiedenen Handelsstufen; vgl. auch Artikelnummernsysteme. 1977 von zwölf Staaten (darunter alle EG-Staaten) vereinbart; inzwischen haben sich mehr als 48 Länder, u. a. die USA und Japan angeschlossen. - Bestandteile: Ein zweistelliges Länderkennzeichen, eine fünfstellige Betriebsnummer des Herstellers (national vergeben), eine fünfstellige Artikelnummer (in der Verantwortung des Herstellers) und eine Prüfziffer. - Für die maschinelle Erkennung wird die EAN durch einen genormten Barcode (DIN-Norm 66 236) codiert; ein EAN-Symbol besteht jeweils aus der Darstellung der EAN durch das entsprechende Strichcodesymbol (parallele Blöcke unterschiedlicher Breite) und der Zifferndarstellung in OCR-B-Schrift (optische Zeichenerkennung) für manuelle Eingabe. - Vgl. auch computergestützte Warenwirtschaftssysteme.